Mit dem datenbankgestützten Verwaltungssystem kita.web für die Finanzhilfe und die Betriebserlaubnis eurer Einrichtungen hat das Regionales Landesamt für Schule und Bildung ein webbasiertes Verfahren bereit gestellt, in welchem ihr die Daten
– zum Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII
– zu den Meldepflichten gem. § 47 SGB VIII
– zur Finanzhilfe nach dem NKitaG
– zur unverzüglichen Personalmeldung
eingeben und gegenüber der Behörde freigeben müsst. Das Personalmodul ist dabei ein ganz wichtiger Bereich im kita.web, der immer auf dem aktuellen
Stand gehalten werden muss. Daher werden Inhalt dieser Veranstaltung der sichere Umgang mit dem Personalmodul und die
grundsätzlichen Bearbeitungswege sein.
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